Gefahrgut - Gefahrstoff - GHS

18. bis 20. Juni 2012, Frankfurt a. M.

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Agenda

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Seminarzeiten

Tag 1: 9.00 - 17.00 (Registrierung ab 8.30)
Tag 2: 9.00 - 17.00
Tag 3: 9.00 - 16.00

(Die Zeiten für Kaffeepausen und Mittagessen werden an den einzelnen Tagen flexibel festgelegt.)

1. Tag

Gefahrgut

Unter der Leitung von Dr. Joachim Brand, Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall, KIT Karlsruher Institut für Technologie

Der erste Tag des Seminars hat als Schwerpunkt das Thema Gefahrgut. Ausgehend von einer Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen werden Rechtslage und Vorschriften auf den verschiedenen Ebenen untersucht, um die relevanten nationalen, internationalen und supranationalen Anforderungen zu identifizieren.

Im folgenden Arbeitsschritt vertiefen die Seminarteilnehmer den Aufgabenbereich Klassifizierung und Identifizierung gefährlicher Güter. Anschließend werden die Rechtsfolgen Verpacken und Kennzeichnen behandelt. Neben den allgemeinen Anforderungen zur Auswahl der richtigen Packmittel und deren Beschriftung und Kennzeichnung wird insbesondere auf stoffspezifische Besonderheiten eingegangen. Dabei steckt der Teufel, wie so oft, im Detail. Einen Schwerpunkt stellen die Besonderheiten für einzelne Verkehrsträger dar.

Abschließend wird auf die Dokumentation der Klassifizierungs- und Einstufungsergebnisse im Gefahrgutrecht eingegangen. In diesem letzten Teil des ersten Seminartages wird auch der Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts behandelt.

Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut

  • Internationale Regelungen
    - UN, ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO-TI
  • Europäische Vorschriften
    - Die Richtlinie 2008/68/EG
  • Nationale Vorschriften
    - GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV

Klassifizierung und Einstufung

  • Kriterien für die Gefahrgutklassen 1 bis 9
  • Gefahrengrade und Verpackungsgruppen
  • Gefahrgutlisten
  • Klassifizierungsregeln
  • Spezifika bei den einzelnen Verkehrsträgern
  • Verantwortlichkeiten für Klassifizierung und Einstufung

Verpacken von Gefahrgut

  • Notwendigkeit der Zulassung von Packmitteln
  • Die Bedeutung der UN-Spezifikation und praktische Auswirkungen
  • Vorgehensweise bei der Auswahl und Verwendung von Verpackungen
  • Allgemeine und besondere Verpackungsanweisungen
  • Sondervorschriften für das Verpacken
  • Verantwortlichkeiten für das Verpacken von Gefahrgut

Kennzeichnen von Verpackungen

  • Aufschriften, Markierungen und Kennzeichen
  • Gefahrzettel
  • Ausführung der Kennzeichnung
  • Verantwortlichkeiten für die Kennzeichnung

Dokumentation der Ergebnisse von Einstufung und Kennzeichnung

  • Das Sicherheitsdatenblatt (SDB): Abschnitt 14
  • Beförderungspapier
  • Versendererklärungen im Luftverkehr und im Seeverkehr
  • Verantwortlichkeiten für die Dokumentation

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2. Tag

Gefahrstoff: das 'alte' Recht

Unter der Leitung von Dr. Joachim Brand, Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall, KIT Karlsruher Institut für Technologie

Der zweite Tag des Seminars hat als Schwerpunkt das Thema Gefahrstoffrecht in klassischer Darstellung, so wie es bei Gemischen und Zubereitungen noch bis 2015 angewendet werden darf. Behandelt werden die nationalen Vorschriften, insbesondere das ChemG, die GefStoffV und die TRGS sowie die europäischen Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG. Der Struktur des ersten Seminartages folgend werden inhaltlich die Themengebiete Rechtslage und Vorschriften, Klassifizieren und Einstufen, Verpacken, Kennzeichnen von Verpackungen sowie die abschließende Dokumentation besprochen und vermittelt.

Dieser Seminartag behandelt vor allem die bisherigen chemikalienrechtlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die klassischen Einstufungsregeln, die Regelkennzeichnung, zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften sowie Ausnahmen von der Regelkennzeichnung.

Darüber hinaus werden auch die Methode der harmonisierten Einstufung nach Anhang VI der europäischen CLP-Verordnung sowie das Einstufungsund Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angesprochen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes, in dem die Ergebnisse der Einstufung und Kennzeichnung dokumentiert werden. Fallbeispiele an diesem Tag konzentrieren sich auf Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Gemischen/Zubereitungen insbesondere nach der europäischen Zubereitungs-Richtlinie.

Vorschriften für Gefahrstoffe zum Inverkehrbringen und Umgang

  • Europäische Vorschriften
    - RL 67/548/EWG, RL 1999/45/EG
  • Nationale Vorschriften
    - ChemG, GefStoffV, TRGS 200, TRGS 201

Einstufung von gefährlichen Stoffen und Gemischen/Zubereitungen

  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Gefahrenbezeichnungen
  • Gefahrensymbole und Kennbuchstaben
  • R-Sätze und S-Sätze
  • Gefahrstofflisten (Harmonisierte Einstufung nach CLP-VO sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA)

Verpacken von Gefahrstoffen

  • Allgemeine Anforderungen an die Umschließung von Gefahrstoffen
  • Besondere Anforderungen nach der GefStoffV
    - Kindersicherung
    - Tastbare Warnhinweise

Kennzeichnen von Verpackungen

  • Regelkennzeichnung nach Art. 10 der RL 1999/45/EG
  • Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
  • Ausnahmen von der Regelkennzeichnung
  • Ausführung der Kennzeichnung

Dokumentation der Ergebnisse von Einstufung und Kennzeichnung

  • Das Sicherheitsdatenblatt (SDB): Abschnitt 2
  • Die Gebrauchsanweisung nach § 5 Abs. 3 GefStoffV

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3. Tag

Der neue rechtliche Rahmen für Gefahrstoffe: UN-GHS und europäische CLP-Verordnung

Unter der Leitung von Dr. Norbert Müller, Global Dangerous Goods Safety Adviser, Schenker AG

Im abschließenden Teil des Seminars werden einige der ausgelegten Themen aufgegriffen, so auch die nationalen Vorschriften wie ChemG und GefStoffV. Schwerpunkt werden die Neuerungen durch das UN-GHS und die europäische CLP-Verordnung sowie deren Auswirkungen auf die Praxis sein. Ebenso werden die Auswirkungen auf die auf der Einstufung und Kennzeichnung basierenden Downstreamlegislation untersucht; deren Kenntnis ist wichtig für den Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts ('nationale Rechtsvorschriften').

Im Tagesverlauf orientiert sich das Seminar an dem eingangs definierten Muster und behandelt im Anschluss an die Rechtslage die Aufgabenbereiche Klassifizieren/Einstufen, Verpacken, Kennzeichnen von Verpackungen und Dokumentieren. Wie zuvor sollen auch im Detail die Verantwortlichkeiten erarbeitet werden, die den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen sind.

Hier stehen verschiedene Aspekte der Regelwerke im Mittelpunkt: die neuen Gefahrenklassen und -kategorien, auch die Gefahrenhinweise nach CLP. Fallbeispiele an diesem Seminartag zeigen auf, wie in Kombination Gefahrgut- und Gefahrstoffvorschriften anzuwenden sind.

Neue Aspekte der Rechtslage und Vorschriften

  • Das UN-GHS als internationaler Bezugspunkt
  • UN-GHS-Umsetzung außerhalb Europas, insbesondere in den USA
  • UN-GHS-Umsetzung in der EU (CLP), 3. ATP
  • Der nationale rechtliche Rahmen
    - ChemG
    - GefStoffV

Einstufen nach CLP

  • Gefahrenklassen und -kategorien
  • Gefahrenpiktogramme
  • Signalworte
  • H-/EUH-/P-Hinweise
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht
  • Verantwortliche

Verpacken nach CLP

  • Anforderungen an das Verpacken nach CLP
  • Besondere Anforderungen
    - Kindersicherung
    - Tastbare Warnhinweise
  • Verantwortliche

Kennzeichnen von Verpackungen nach CLP

  • Regelkennzeichnung nach Art. 17 der CLP-Verordnung
  • Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
  • Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
  • Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen (Kleinmengen)
  • Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
  • Verantwortliche

Dokumentation der Ergebnisse von der Einstufung

  • Das Sicherheitsdatenblatt (SDB): Abschnitt 2
  • Übergangsfristen

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